Allgemeine Geschäftsbedingungen Witte Hof Zimmervermietung

Sehr geehrter Gast, der Witte Hof wird sich alle Mühe geben, Ihnen den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen sollen, welche Leistungen wir erbringen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Bitte beachten Sie deshalb unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen:

 

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und  uns und gelten von Ihnen mit   Ihrer Buchung als anerkannt. Weiterhin finden die Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DeHoGa) Anwendung.

 

2. .     Auf Beherbergungsverträge ist neben den §§ 70 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) das allgemeine Schuldrecht des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

 

3.Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

4. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des  Vertrages. Der Vertrag kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

 

5. Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien bindend.

 

6. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr oder in Absprache auch  früher zur Verfügung und  müssen am Abreisetag bis 11.00 Uhr geräumt sein.   

 

7. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im voraus bestellt oder reserviert hatte, nicht ab  so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet: für eine Stornierung zwischen dem 30. und dem 21.Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum 10% der bestellten Leistungen, ab 20 Tage bis 14 Tage vorher: 30%, ab 13 Tage bis 7 Tage vorher: 60%, ab 6 Tage vorher: 80%, bei Nichterscheinen, Absage am Tag vorher oder vorzeitigem Abbruch der jeweiligen Buchung: 100%.  Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

8. Das Begleichen der Rechnung ist spätestens bei Abreise fällig. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen oder Zwischenrechnungen zu stellen.

 

9. Der Mieter haftet für alle Schäden die durch Ihn selbst verursacht werden. Das selbe gilt auch für Flecken an Bettwäsche , Wänden oder Böden. Der Mieter ist verpflichtet entstandene Schäden dem Vermieter sofort zu melden .

10.0. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei besonders starker Verschmutzung eine Endreinigungspauschale zu erheben.

10.1. Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet.

 

10.2. Bei Verlust/Beschädigung des Zimmerschlüssels berechnen wir 50 €.

 

10.3. Der Gast/Mieter erwirbt trotz Bestellung keinen Anspruch auf Bereitstellung konkreter  und bestimmter Zimmer oder  Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, ist der Betrieb verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus zu bemühen

 

11. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die  Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten, Bestätigungen oder Prospekten des Vermieters, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

 

Witte Hof 2012

 

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